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   SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12   

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SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12 (https://dejure.org/2013,12969)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12 (https://dejure.org/2013,12969)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - S 1 SO 1369/12 (https://dejure.org/2013,12969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Hilfe zur Pflege - Vermögen - Bankguthaben - Härtefall - behinderungsspezifische Diskriminierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedarfsmindernde Berücksichtigung des aus Einkünften aus eigener Erwerbstätigkeit angesparten Bankvermögens eines Empfängers von Hilfe zur Pflege

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 19 Abs 3 SGB 12, § 90 Abs 1 SGB 12, § 90 Abs 2 Nr 9 SGB 12, § 90 Abs 3 SGB 12, § 2 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - Guthaben aus angespartem Erwerbseinkommen - Einsatz nach Abzug eines Freibetrags von 2.600 Euro - keine Härte - keine behinderungsspezifische Diskriminierung iS der UN-Behindertenrechtskonvention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Eine solche liegt vor, wenn Regelungen und Maßnahmen die Situation des behinderten Menschen wegen seiner Behinderung verschlechtern, indem ihm z.B. Leistungen, die grundsätzlich jedermann zustehen, verweigert werden (vgl. BVerfGE 96, 288, 303 und 99, 341, 357) oder bei einem Ausschluss von Entfaltungsmöglichkeiten oder Betätigungsmöglichkeiten, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird (vgl. BVerfGE 96, 288, 303).

    Benachteiligung ist jede Regelung oder Maßnahme, die Menschen mit Behinderungen schlechter stellt als Menschen ohne Behinderung (vgl. BVerfGE 96, 288, 302).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Benachteiligung direkt oder indirekt erfolgt (vgl. BVerfGE 96, 288, 301 ff und 97, 35, 43 f.).

  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Aus der UN-BRK können indes keine über §§ 61 ff. SGB XII hinausgehende individuelle Leistungsansprüche hergeleitet werden; ebenso wenig gibt die UN-BRK dem behinderten Menschen ein subjektiv-öffentliches Recht auf Sozialhilfeleistungen unabhängig von deren Ausgestaltung im sonstigen Bundesrecht (so auch SG Karlsruhe vom 21.03.2013 - S 4 SO 937/13 ER - für den Bereich der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel SGB XII).Denn die unmittelbare Anwendbarkeit einer Völkervertragsbestimmung ist nur dann zu bejahen, wenn sie alle Eigenschaften besitzt, welche ein Gesetz nach innerstaatlichem Recht haben muss, um berechtigen oder verpflichten zu können (vgl. BVerfGE 29, 348, 360).

    Die Vertragsbestimmung muss nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet sein, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkungen auszulösen, ohne dass es einer weiteren normativen Ausfüllung bedarf (vgl. BVerfGE 29, 348, 360 und BVerfG, NJW 2007, 499, 501, ferner BVerwGE 87, 11, 13; 92, 116, 118; 120, 206, 208 f.; 125, 1 ff. und 134, 1 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 5/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Denn diese Summe vermag keinen wesentlichen Beitrag zu einer angemessenen Alterssicherung zu leisten (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2009 - L 9 SO 5/07 - ).
  • BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 33.06

    Einschränkungen des im Art. 4 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche,

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Dagegen fehlt die unmittelbare Anwendbarkeit einer Vertragsbestimmung, wenn diese zu ihrer Ausführung noch einer normativen Ausfüllung bedarf (vgl. BVerwG vom 05.10.2006 - 6 B 33/06 - .
  • BayObLG, 20.08.2003 - 3Z BR 143/03

    Betreuervergütung und Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Auch ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass durch die Verwertung von Vermögen oberhalb der Freigrenze der Erfolg der Hilfe zur Pflege gefährdet wird (vgl. für den vergleichbaren Fall der Eingliederungshilfe: OVG Lüneburg vom 11.06.2003 - 4 LB 522/02 - ) oder sich die Behinderung des Klägers dadurch verschlimmert (vgl. insoweit Bay. oberstes Landesgericht vom 20.08.2003 - 3Z BR 143/03 - ).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 522/02

    Behinderter; Belastung; besondere Belastung; Eingliederungshilfe; Einsatz;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Auch ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass durch die Verwertung von Vermögen oberhalb der Freigrenze der Erfolg der Hilfe zur Pflege gefährdet wird (vgl. für den vergleichbaren Fall der Eingliederungshilfe: OVG Lüneburg vom 11.06.2003 - 4 LB 522/02 - ) oder sich die Behinderung des Klägers dadurch verschlimmert (vgl. insoweit Bay. oberstes Landesgericht vom 20.08.2003 - 3Z BR 143/03 - ).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    aa) Völkerrechtliche Verträge wie die UN-BRK, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, stehen im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358, 370; 82, 106, 114 und 111, 307, 317).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Vermögen sind alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert; umfasst werden auch Forderungen bzw. Ansprüche gegen Dritte (vgl. BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 3 und vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/11 R - ), soweit sie nicht normativ dem Einkommen zuzurechnen sind.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    aa) Völkerrechtliche Verträge wie die UN-BRK, denen die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist, stehen im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358, 370; 82, 106, 114 und 111, 307, 317).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12
    Die Vertragsbestimmung muss nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet sein, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkungen auszulösen, ohne dass es einer weiteren normativen Ausfüllung bedarf (vgl. BVerfGE 29, 348, 360 und BVerfG, NJW 2007, 499, 501, ferner BVerwGE 87, 11, 13; 92, 116, 118; 120, 206, 208 f.; 125, 1 ff. und 134, 1 ff.).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08

    Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe,

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 19/11 R

    Sozialhilferecht

  • BVerwG, 13.12.2005 - 1 C 36.04

    Rechtmäßiger Aufenthalt; Ausweisung; Duldung; Flüchtling; Genfer

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 29.73

    Gewährung von Erholungsfürsorge für einen Kriegsbeschädigten

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - S 4 SO 937/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 1/17 R

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem

    Wegen der Bestimmung der besonderen Notlage für eine nachfragende Person, deren Erwerbseinkommen zugleich nach § 87 Abs. 2 SGB XII geschützt ist, ist damit im Einzelfall unter Anlegung der in § 87 Abs. 2 SGB XII genannten Kriterien auch eine Erhöhung des Vermögensfreibetrags nach § 2 DVO zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII aF vorzunehmen (ebenso zur Rechtslage vor dem 1.1.2017 Geiger in Bieritz-Harder/Conradis/Thie, SGB XII , 11. Aufl 2018, § 90 RdNr 67; anders SG Karlsruhe Urteil vom 21.5.2013 - S 1 SO 1369/12 - juris RdNr 26, wonach die Einkommensfreistellung für sich genommen die besondere Notlage ausreichend abdeckt) .
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2338/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die Norm ist zudem nicht hinreichend bestimmt, um von Leistungsträgern unmittelbar angewandt zu werden (SG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12 -, juris, Rn. 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2015 - L 1 AS 2358/15
    Die Norm ist zudem nicht hinreichend bestimmt, um von Leistungsträgern unmittelbar angewandt zu werden (SG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.2013 - S 1 SO 1369/12 -, juris, Rn. 34).
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